Kosten

Die Notarkosten sind in ganz Deutschland durch das Gerichts- und Notarkostengesetz einheitlich festgelegt und somit bei allen Notaren gleich. Dieses System ist sorgfältig ausgewogen. Es ermöglicht Notaren, viele Amtstätigkeiten durchzuführen, ohne dass dafür kostendeckende Gebühren anfallen. Dies wird durch höhere Gebühren bei größeren Geschäften ausgeglichen. Die Notargebühren sind an den Wert des jeweiligen Geschäfts und somit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten gekoppelt, was sicherstellt, dass jeder, unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen und der Komplexität des Anliegens, notarielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann. Dadurch ist das notarielle Kostensystem sozial gerecht gestaltet.

Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass die notarielle Beratung und die Erstellung von Entwürfen bereits in den Beurkundungsgebühren enthalten sind, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer finden Sie Beispiele für die Berechnung von Notarkosten.